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Allgemeine Hinweise

- Entschuldigungen

- Umgang mit Schulbüchern

- Schulunfälle

- Mittagsbetreuung

- Einlass in die Schule

- Hausaufgaben, Erledigung schulischer Pflichten

- Schulweg

- Regelungen bei Glatteis
- Schwimmunterricht der 3. und 4. Klasse
- Eislaufen

 

Entschuldigungen

Kann ein Schüler, eine Schülerin wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen, so muss der Schule unverzüglich, d.h. vor 7.45 Uhr, über das Fehlen Bescheid gesagt werden. Sprechen Sie bitte auch auf den Anrufbeantworter, falls das Sekretariat nicht besetzt sein sollte, oder schreiben Sie eine Email. Einer telefonischen Entschuldigung sollte eine kurze schriftliche Entschuldigung einen Tag später folgen. Bei einer längeren Krankheit sollte diese bis zum dritten Krankheitstag vorliegen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nur auf ausdrückliches Verlangen der Schule nötig.

 

 

Umgang mit Schulbüchern

In diesem Schuljahr wurden wieder für ein beträchtliches Entgelt neue Schulbücher angeschafft. Ich bitte Sie, schonend mit den Büchern umzugehen und darauf zu achten, dass die Bücher eingebunden sind. Bei starken Verschmutzungen und Beschädigungen fordern wir eine Teilerstattung des Kaufpreises. In der Regel sind Schulbücher sehr teuer (15,00 € bis 22,00 €).

 

 

Schulunfälle

Bitte melden Sie Schülerunfälle immer sofort dem Klassenlehrer, damit die Schule unverzüglich eine Unfallanzeige an die  KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) weitergeben kann. Verspätet gemeldete Unfälle werden unter Umständen von der Versicherung nicht mehr als Schülerunfälle anerkannt. Bitte geben Sie in diesem Fall auch bei einem Arztbesuch Bescheid, dass es sich hierbei um einen Schulunfall handelt. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Schülerinnen und Schüler während des Sportunterrichts keinerlei Schmuckgegenstände, Uhren, Halskettchen, Ringe, Ohrringe usw. tragen dürfen, um eventuellen Verletzungen vorzubeugen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind an den Tagen, an denen Sport unterrichtet wird, keinen Schmuck trägt.

 

 

Mittagsbetreuung

In diesem Schuljahr ist auch wieder eine Mittagsbetreuung angeboten. Ihr Kind wird, nach Anmeldung, von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr von Marion Geiger, Petra Kraus und Tanja Zeilhofer betreut. Der Träger dieser Einrichtung ist die Stadt Dingolfing, die auch für die Organisation der Mittagsbetreuung zuständig ist. Die Benutzungsordnung der Stadt Dingolfing ist unter Downloads zu finden.

Unser Mittagsbetreuungsteam ist unser folgender Telefonnummer erreichbar: 0171 1816692

Mitti 23 24 NEU

Fernbleiben von der Mittagsbetreuung:

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Ihr Kind nur bei vorher abgegebener schriftlicher Bestätigung die Mittagsbetreuung abseits der vereinbarten Zeiten verlassen darf. Ein entsprechendes Formular finden sie auf der Homepage unter Downloads oder direkt hier.

 

Räume der Mittagsbetreuung: 

 Mittagsbetreuung 21 1  Mittagsbetreuung 21 2  Mittagsbetreuung 21 3  Mittagsbetreuung 21 4

 

 

Einlass in die Schule

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde jede Schule bereits im Jahr 2000 angehalten, ein Sicherheitskonzept für die anvertrauten Schüler zu erstellen. Der Grundgedanke dieses Konzeptes ist, schulfremde Personen aus dem Schulhaus fernzuhalten, um so die Sicherheit Ihres Kindes zu gewährleisten. Dieses Sicherheitskonzept ist als dynamisches Projekt zu verstehen, welches auch auf der Zusammenarbeit mit Sachaufwandsträger, Feuerwehr und Polizei beruht.

Da unsere Schule nur an drei Tagen in der Woche mit einer Sekretärin besetzt ist und sämtliche Lehrkräfte (einschließlich der Schulleitung) mit der Klassenführung betraut sind, sollte im Interesse aller ein schlüssiges Sicherheitskonzept vorliegen. Zudem nimmt die Zahl von Sachbeschädigungen, Diebstählen und Vandalismus ständig zu. Eine lückenlose Sicherheit zu gewährleisten, ist aber kaum möglich. Dazu sind die Handlungsszenarien zu vielfältig.

Als Schulleiterin möchte ich zusammen mit den Lehrkräften und dem Elternbeirat die Risiken jedoch reduzieren.

 

Daher gelten für die Grundschule Teisbach folgende klare Regeln für Schüler, Eltern und Lehrer, die uns helfen sollen, ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu garantieren:

-   Das Schulhaus wird erst ab 7.30 Uhr geöffnet. Auf pünktliches Erscheinen der Schüler wird Wert gelegt. Wir Lehrkräfte wollen und müssen die Vorviertelstunde pädagogisch wahrnehmen können.

-   Im Rahmen des Sicherheitskonzepts empfiehlt das Kultusministerium, dass Eltern ihr Kind nur bis zum Eingang der Schule bringen sollten und nicht bis in das Klassenzimmer begleiten, um eine bessere Kontrolle über Erwachsene zu erlangen, die sich im Schulgebäude aufhalten. Sie entlassen Ihre Kinder in die Selbstständigkeit und tragen dadurch wesentlich zur Stärkung ihrer Persönlichkeit bei.

-   Sämtliche Lehrkräfte einschließlich Bedienstete der Grundschule Teisbach sind angehalten, ihnen fremde Personen anzusprechen.

-  Unmittelbar nach Schulbeginn, also um 7.45 Uhr, wird unsere Schule abgeschlossen. Die Schultüren sind von außen zwar verschlossen, aber den Kindern ist ein Verlassen des Schulgebäudes von innen möglich.

-   Bei Unterrichtsende warten bitte die Eltern in der Vorhalle der Schule bis aufgesperrt wird. Im Falle der Mittagsbetreuung wird Ihnen selbstverständlich Frau Högl öffnen.

-   Die Schüler und Eltern verlassen das Schulgebäude nach Unterrichtsschluss bitte zügig. Der Pausenhof ist kein Spielplatz.

-  Sollte Ihr Kind in der Schule etwas vergessen haben, ist dies kein Drama. Eine kurze schriftliche Nachricht an die Klassenlehrkraft am nächsten Schultag reicht aus. Bitte verzichten Sie darauf, am Eingang zu läuten.

-   Die Lehrer sorgen für die tägliche Ordnung im Schulalltag. Dazu gehören die Einhaltung der Disziplin und das Achten auf gegenseitige Rücksichtnahme bei den Schülern. Die Schulung der sogenannten Sekundärtugenden wie Höflichkeit, Respekt, Toleranz, Friedfertigkeit ebenso wie die Betonung der christlichen Werte liegen uns besonders am Herzen.

 

Ich bin mir sicher, dass Sie als Erziehungsberechtigte dieses Sicherheitskonzept der Schule mittragen werden. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass die Schule die Verantwortung für die anvertrauten Kinder ernst nimmt und dafür sorgt, dass die angeordneten Maßnahmen für die Sicherheit und im Rahmen unseres pädagogischen Erziehungsauftrags getroffen wurden.

 

 

Hausaufgaben, Erledigung schulischer Pflichten

Zu den Hausaufgaben gehören nicht nur die Erledigungen schriftlicher Arbeiten, sondern auch das Lernen von Hefteinträgen oder das Ausmalen eines Bildes, das Bereitstellen der notwendigen Arbeitsmaterialien sowie das Mitbringen von unterschriebenen Probearbeiten und Elternmitteilungen.

Wir bitten Sie deshalb uns im Interesse Ihrer Kinder in diesem Anliegen zu unterstützen und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.

Nun das Kleingedruckte: (DAS WICHTIGE)

 

Art. 76 BayEUG: PFLICHTEN DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN

Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. ...

Die Erziehungsberechtigten sind ferner verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.

 

 

Schulweg

Bitte weisen Sie Ihr(e) Kind(er) auf richtiges Verhalten im Schulbus hin. Den Anweisungen des Busfahrers und des Schulbusbegleiters (Herrn Ernst) ist stets Folge zu leisten.

Da viele Kinder den Schulweg zu Fuß  bestreiten, bitte ich Sie, mit Ihrem Kind den Schulweg zu trainieren und mögliche Gefahrenstellen zu besprechen.

Kinder können frühestens mit 10 Jahren den Anforderungen des Straßenverkehrs vollauf gewachsen sein. Bis zu diesem Alter ist ihr Sehvermögen, ihre Fähigkeit zur Ortung von Geräuschen und ihre Motorik noch nicht ausreichend ausgebildet.  Um die Unfallgefahr am Schulweg so gering wie möglich zu halten,  sollten Schüler der 1. Klasse den Schulweg zu Fuß zurücklegen.  

Richtiges Verkehrsverhalten erfordert Übung und Erfahrung. Durch selbstständiges Bewegen im Straßenverkehr werden Kinder immer mehr befähigt, Gefahren besser zu erkennen, richtig einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren.

Ab der 2. Klasse kann für den Schulweg dann ein Roller benutzt werden. Ein Helm sollte dann eine Selbstverständlichkeit sein.

Bis zum Bestehen der Radfahrprüfung (Klasse 4) sollten die Kinder nicht mit dem Rad in die Schule fahren.

Kinder, die dann mit dem Fahrrad zur Schule kommen, müssen auf alle Fälle ein verkehrssicheres Fahrrad benutzen, entsprechende Kleidung verwenden und einen geeigneten Fahrradhelm (auch bei Roller oder Inline-Skates) tragen.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass bei Benutzung von Fahrrad oder etwa Roller, die Schule bei Unfällen oder Sachbeschädigungen keine Haftung übernehmen kann.

 

 

 

Regelungen bei Glatteis

Unvorhergesehener Eisregen bzw. Glatteis können zu einem eingeschränkten Unterrichtsbetrieb führen.

Deshalb ein paar Informationen:

 

 

Schwimmunterricht der 3. und 4. Klasse

Für die 3. und 4. Klasse findet auch in diesem Jahr wieder der Schwimmunterricht statt. In Blockunterricht fahren die Schüler jeweils freitags in der 5. und 6. Stunde mit dem Bus ins Caprima. Folgendes müssen Ihre Kinder dabeihaben:

Badehose / Badeanzug, evtl. eine Bademütze (vor allem bei den Mädchen werden die Haare dann nicht so nass und trocknen schneller) Handtuch / Badetuch, Duschgel, Shampoo, Bürste oder Kamm und  evtl. einen kleinen Fön. Vor allem in der Herbst- und Winterzeit ist eine Mütze unabdingbar!

Der Schwimmunterricht ist als Teilbereich des Sports Pflichtunterricht! Sollte Ihr Kind auf Grund einer Erkrankung nicht daran teilnehmen können, ist eine schriftliche Entschuldigung mitzugeben!

 

 

Eislaufen

Schüler der 3. und 4. Klasse nehmen in diesem Schuljahr im Rahmen des Sportunterrichts am Eislaufunterricht in der Eissporthalle Dingolfing teil.  Die Eislauftermine können Sie dem Schwimmplan entnehmen!

Wir möchten natürlich für die größtmögliche Sicherheit während des Eislaufunterrichts sorgen und brauchen dafür Ihre Unterstützung. Bitte sorgen Sie gewissenhaft dafür, dass Ihr Kind an den genannten Terminen folgende Ausrüstung mitbringt:

Schlittschuhe

Falls Ihr Kind keine eigenen Schlittschuhe besitzt, kann es solche in der Eishalle gegen eine Gebühr von 1,50€ ausleihen. Denken Sie dabei auch an die richtige Wahl der Socken: kurze oder zu dünne Sneakersocken sind nicht geeignet! Achten Sie beim Kauf von Schlittschuhen, dass die Schuhe keinesfalls zu groß ausfallen. Mit Schonern in einer Tasche transportiert sind diese am besten geschützt.

Schnee-, Ski- oder Snowboardhose 

Nicht zwingend notwendig, aber sehr vorteilhaft! In der Schule kann sich Ihr Kind umziehen.

Dicke, wattierte Handschuhe

Keine Strickhandschuhe, denn die Handschuhe dienen hauptsächlich zum Schutz vor Schnittwunden bei Stürzen, nicht nur

zum Wärmen!

Helm (Skihelm, Eishockeyhelm oder notfalls Fahrradhelm)

Bitte achten Sie darauf, dass der Helm richtig sitzt: Er sollte tief in die Stirn reichen (ungefähr)bis zu den Augenbrauen), sich

nicht nach hinten verschieben lassen und seitlich gut anliegen. Viele Helme sitzen zu locker und es kann passieren, dass

trotz Tragen eines Helmes bei Stürzen Platzwunden an Stirn oder Hinterkopf vorkommen. Bitte überprüfen Sie zu Hause

schon die Größe und richtige Einstellung des Helmes und ob das Tragen einer Mütze darunter wirklich erforderlich ist!

(Meist wird die Mütze zu warm und der Helm passt dann nicht mehr richtig!)

Ohne Handschuhe und gut sitzenden Helm darf Ihr Kind nicht auf das Eis!!!

Damit die Unterrichtszeit effektiv genutzt werden kann, wäre es sehr hilfreich, wenn Eltern, die am Vormittag Zeit haben, beim Anziehen der Schlittschuhe in der Eishalle helfen (bitte nicht nur dem eigenen Kind). An dieser Stelle möchten wir jetzt schon allen Eltern danken, die diese Aufgabe übernehmen und in der Vergangenheit schon übernommen haben.